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   OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07   

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OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 (https://dejure.org/2007,9176)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 (https://dejure.org/2007,9176)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2007 - 1 Ws 481/07 (https://dejure.org/2007,9176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus: Externes Sachverständigengutachten im Überprüfungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 463 Abs. 4 StPO; § 63 StGB; § 67e StGB
    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes Sachverständigengutachtens bei einer 5 Jahre deutlich übersteigenden Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes Sachverständigengutachtens bei einer 5 Jahre deutlich übersteigenden Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 463 Abs. 4; ; StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 225
  • NStZ 2008, 225 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07
    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll mit der Neuregelung entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 70, 297, 310 f.) durch Hinzuziehung eines anstaltsfremden Gutachters, der eine kritische Distanz zu den bisherigen Gutachten hält, der Gefahr von Routinebeurteilungen vorgebeugt und die Prognosesicherheit des Gerichts entscheidend verbessert werden (BT-Drucksache 16/1110, S. 19).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07
    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    (6) Ob ein Abweichen von der gesetzlichen Regelanordnung dann gerechtfertigt ist, wenn die fortbestehende Gefährlichkeit der untergebrachten Person für die Allgemeinheit "völlig unzweifelhaft" ist (in diesem Sinne wohl: OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 -, NStZ 2008, S. 225; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 319/07 -, juris, Abs.-Nr. 8; vgl. andererseits: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; LG Hildesheim, Beschluss vom 24. April 2008 - 23 StVK 184/08 -, juris, Abs.-Nr. 11), wird man angesichts der mit der Neuregelung des § 463 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO beabsichtigten strikten Prozeduralisierung der Sachverhaltsaufklärung in Zweifel ziehen müssen.
  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; jew. m. w. Nachw.).

    Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).

  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten;

    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; jew. m. w. Nachw.).

    Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08

    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Soweit das OLG Oldenburg (Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - Juris) die Auffassung vertritt, dass ein weiterer Ausnahmefall gegeben sei, wenn die Erwartung künftiger rechtswidriger Taten und die darauf beruhende andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit - etwa wegen der Art der psychischen Erkrankung - völlig unzweifelhaft vorlägen, kann weiter offen bleiben, ob dieser Ansicht zu folgen ist.
  • OLG Hamm, 07.04.2016 - 4 Ws 109/16

    Sachverständiger; Fünfjahresfrist; mündliche Anhörung; Unbringung in einem

    Diese wird aber zu einer zwingenden Regelung, wenn die Unterbringung schon länger andauert und nicht völlig unzweifelhaft ist, dass der Untergebrachte noch für die Allgemeinheit gefährlich ist (OLG Oldenburg NStZ 2008, 225; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 463 Rdn. 10).
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 2 Ws 248/14

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Der früher anerkannte Ausnahmetatbestand der zweifelsfrei fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten (vgl. OLG Oldenburg 1 Ws 481/07 v. 7.9.2007 - NStZ 2008, 225; OLG Brandenburg 1 Ws 319/07 v. 11.1.2008 - juris Rn. 8) lässt sich nach Auffassung des Senats mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbaren (so auch Paeffgen, in: SK-StPO 4. Aufl. Bd. 8 § 463 Rn. 9b).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07

    Voraussetzungen der Aussetzung der Maßregel der Unterbringung in einem

    Jedenfalls bei einer fünf Jahre deutlich übersteigenden Dauer einer Unterbringung, bei der bislang noch kein anstaltsfremdes Sachverständigengutachten eingeholt wurde, und bei der die Erwartung künftiger rechtswidriger Taten und die darauf beruhende andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit auch nicht - etwa wegen der Art der psychischen Erkrankung - völlig unzweifelhaft vorliegen, ist die genannte Soll-Vorschrift deshalb dahin auszulegen, dass ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 - nach juris).
  • OLG Rostock, 16.11.2011 - I Ws 287/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer einer Unterbringung

    Vielmehr wird spätestens anlässlich der nächsten Regelüberprüfung über die Notwendigkeit einer externen Begutachtung zu entscheiden sein, wobei im Hinblick auf das mit zunehmender Dauer der Unterbringung erstarkende Gewicht des Freiheitsanspruchs zu berücksichtigen sein wird, dass die Voraussetzungen eines ausnahmsweisen Absehens vom Gebot regelhafter Begutachtung immer enger zu fassen sind (vgl. auch OLG Oldenburg, 1 Ws 481/07, bei JURIS).
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